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Spezifische Gefährdungen am Arbeitsplatz

23.09.2012 / Dr. Hans-Friedrich Willimzik

 

Die gefährlichen Arbeitsplätze und Arbeitsstoffe sind diejenigen, deren Gefahren man nicht sofort erkennt oder bei denen "die Strafe nicht gleich auf den Fuß folgt".

Röntgenstrahlen-Exposition ist nicht deshalb ungefährlich, weil sie bei Einwirkung nicht weh tut! Die karzinogene Wirkung kommt erst nach Jahren zum Tragen.

Der häufige Kontakt der Haut mit antibiotikahaltigen Lösungen - durch verunreinigendes Handling verursacht - führt erst zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Allergie gegen Antibiotika, welche wiederum letztendlich die Berufsunfähigkeit zur Folge haben kann.

 

1. Der Zahnbehandlungplatz

Tierarzt bei der Zahnbehandlung

Ein besonders wichtiger Platz in der Tierarztpraxis, an dem es häufig zu erheblichen Belastungen der Praxisinhaberin oder der Mitarbeiter kommt, ist der Zahnbehandlungsplatz. Zahnbehandlungen in Form von Zahnsteinentfernung mittels Ultraschall oder Zahnextraktionen sind in den meisten Praxen ein häufiges, ja tägliches Geschäft. Insbesondere durch die Verwendung von Ultraschallzahnsteingeräten kommt es zur Bildung erheblicher Mengen von Aerosolen die hochgradig bakteriell belastet sind. Wird an diesem Arbeitsplatz keine Schutzbrille und / oder kein Atemschutz getragen, kann es je nach ergonomischer Gestaltung des Arbeitsplatzes zu einem erheblichen Eintrag von Bakterien auf die menschliche Schleimhaut kommen. Auch hier gilt das oben gesagte: Nicht gleich der erste Kontakt führt zu einer Krankheit. Vielmehr kann es durch das tägliche Arbeiten zu einer erheblichen Belastung des menschlichen Immunsystems kommen, insbesondere wenn schon Vorerkrankungen oder sonstige Stressbelastungen vorliegen.

Deshalb der arbeitsmedizinische Rat: Stets auf einen korrekten Atemschutz und auf das Tragen der Schutzbrille an diesem Arbeitsplatz achten. Handschuhe sind hier bei intakter Haut eher sekundär zu sehen. Die Arbeitsplatzanweisung für die Mitarbeiter ist in diesem Bereich entsprechend zu gestalten.

 

2. Aufräumen im OP Bereich

Operateure (auch die weiblichen) sind meistens sehr "großzügige" Menschen. Haben doch viele Operationen ihre eigene Dramatik und verlangen von uns stets Höchstleistungen. Ist die Operation zu Ende, verlassen wir das "Schlachtfeld" mit dem erhebenden Gefühl des Erfolges. Umso wichtiger ist es, das kompetent unterwiesene Mitarbeiter die vielfältigen Injektionskanülen, herumliegende Skalpelle oder in Tüchern eingewickelte Nadeln oder Scheren sorgfältig und gefahrlos entsorgen. Eine ganze Reihe von BG-relevanten Arbeitsunfällen sind nur darauf zurückzuführen, dass irgendeines dieser gefährlichen Arbeitsmittel übersehen wurde, oder eine unerfahrene Mitarbeiterin in der Entsorgung nicht adäquat unterwiesen wurde, oder man selber durch den Stress und die Hektik der Arbeit überfordert, für einen kurzen Augenblick unachtsam war.

Auch hier lassen sich durch Arbeitsanweisungen erhebliche Verbesserungen erzielen:

  • Welcher Mitarbeiter ist
  • in welcher Form,
  • mit welchen Schutzausrüstungen und
  • in welche Abwurfgefäße für das Aufräumen nach der Operation verantwortlich?
 

Noch besser ist: Gefährdungen zuvor vermeiden.

Nur so lassen sich auf Dauer Arbeitsunfälle vermeiden, die zu langen Krankzeiten führen können. Dies kommt der Praxis, vor allen Dingen den Mitarbeitern und auch ihrer Arbeitsmotivation zugute.

Und falls dann doch einmal etwas passiert ist, finden Sie ein Unfallprotokoll für Unfälle in der Praxis oder Klinik in unserem Bereich Arbeitschutz­belehrungen.

In diesem Sinne ein weiterhin erfolgreiches und befriedigendes Schaffen.

 

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