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Schützen Sie Ihre Haut - Ihre Haut schützt Sie!

27.08.2010 / Dr. Hans Friedrich Willimzik

 

Unter dieser Überschrift erschien im Deutschen Tierärzteblatt 3/2003, Seite 247 ein Beitrag vom Kollegen Dr. Lutz Nickau, BGW, über die tertiäre Prävention bei hautgeschädigten Tierärztinnen und Tierärzten.

An dieser Stelle soll nun der primären Prävention das Wort geredet werden.

Unsere Tierarztpraxis stellt einen, für unsere Haut erheblich belastenden Arbeitsplatz dar. Dies hat uns die Berufsgenossenschaft in dem o.a. Artikel bescheinigt. Da wir selber jeden Tag unseren Patientenbesitzern die Devise vermitteln: "Vorbeugen ist besser als heilen", sollten auch wir nach dieser Devise handeln und nicht unsere Haut zu Markte tragen. Bezüglich der Hautbelastung am Arbeitsplatz einer Tierarztpraxis gibt es eine Häufung verschiedener Ursachen, bis es zum Ausbruch einer entsprechenden Hauterkrankung kommt. Häufig ist die primäre Basis eine angeborene Hautschwäche, aber es bedarf noch weiter Faktoren, soll die Hauterkrankung manifest werden.

Folgende Gefährdungspotenziale sind in unserer Praxis von besonderer Wichtigkeit:

 

Häufige Händereinigung

Wegen der verschiedensten Hautkontakte bzw. diverser Arbeitsgänge kann es in einem normalen tierärztlichen Praxisalltag auf bis zu 100 Händewaschungen kommen. Jedes Waschen unserer Hände bedeutet aber, insbesondere wenn es mit Reinigungsmitteln durchgeführt wird, eine Hautbelastung, weil die Haut angefeuchtet wird, der natürliche Fettmantel durch das Reinigungsmittel entfernt wird und das Händetrocknen häufig nicht sachgemäß durchgeführt wird. Verbleibende Seifenreste auf der Haut schädigen den Säuremantel und bauen die Hautschutzbarriere ab. Die ersten Schritte zu einer Abnutzungsdermatose sind getan, auch wenn sie nicht sofort sichtbar werden. Um eine unnötige Hautbelastung zu vermeiden, sollte ein Händewaschplan für die Praxis erstellt und den Mitarbeitern näher gebracht werden. Hier sollten Sie auch auf den Rat und die Empfehlung ihres Arbeitsmediziners hören, der Ihnen diesbezüglich wertvolle Hilfestellung leisten kann. Nichts ist so teuer wie eine Investition in ein falsches Händewaschmittel.

 

Fehlende Hauttrocknung

Nach jedem Händewaschen sollte eine sorgfältige Hauttrocknung erfolgen. Diese ist am günstigsten mit einem normalen Handtuch durchzuführen. Papierhandtücher sind häufig, insbesondere bei billigen Qualitäten, zu rau und führen zu Mikroverletzungen. Durch Heißlufttrockner werden unsere Hände zu stark ausgetrocknet, was zu Hautrissen und ebenfalls zu Mikroverletzungen führt.

 

Wässrige Lösungen

Sie sind allgegenwärtig in unserer Tierarztpraxis und belasten die Haut durch Aufweichung der Hornschichten und Veränderung der Hautflora. Neben Reinigungs- und Desinfektionsmitten sind wir durch Körperflüssigkeiten der Patienten, wie Blut und Urin, Medikamente und Wundspülungen, Infusionslösungen und Röntgenentwickler, Fixier- und Spüllösungen belastet, um nur einige zu nennen. Häufig addieren sich diese Lösungen in ihrer Wirkung nicht nur, sondern sie potenzieren sich, was zu einer besonderen Hautbelastung führt.

 

Reinigungsmittel

Hiermit besteht ein überwiegender Kontakt am Arbeitsplatz der Tierarzthelferin. Sie sind ohne Hautschutz beziehungsweise ohne den Gebrauch von Schutzhandschuhen besonders gefährdet. Leicht kann sich eine Abnutzungsdermatose oder eine Matzeration der Haut einstellen. Ein entsprechender Reinigungsplan für die Praxis sowie eine Unterweisung der Tierarzthelferinnen beziehungsweise des Reinigungspersonals im richtigen und sparsamen Gebrauch von Reinigungsmitteln kann hier schlimmes verhindern.

 

Desinfektionsmittel

In vielen Praxen wird noch zu häufig und zu intensiv mit Desinfektionsmitten umgegangen. Einerseits wird die empfindliche Hautflora geschädigt, gleichzeitig die Haut stark entfettet und ausgetrocknet und damit pathogenen Bakterien der Weg bereitet. Lassen Sie sich bei Desinfektionsmitten auch über ihre Hautfreundlichkeit beraten.

 

Tragen von Gummi- oder Latex-Handschuhen

Arzt zieht sich einen Handschuh an

Auch das Tragen von Handschuhen, obgleich sie dem Schutz dienen, belastet unsere Hände. Insbesondere bei längerem Arbeiten in diesen Handschuhen kommt es zu einem Feuchtigkeitsstau und damit zu Mazerationseffekten, was bekannter Maßen unter dem Begriff Wasch-Frauen-Hände substituiert wird. Insbesondere hautempfindliche Personen, die viel mit Handschuhen arbeiten müssen, sollten auf eine gute vorherige Hauttrocknung und spezielle Hautpflege achten. Weiterhin ist die Möglichkeit der Entstehung einer Latex-Allergie zu bedenken. Auch Allergien auf die Puderbestandteile in den Handschuhen sind bekannt und nicht selten. Sind bei einem Mitarbeiter bereits Allergien bekannt, sollte eher auf das Verwenden von speziellen allergenfreien Handschuhen Wert gelegt werden. Diese sind allemal billiger als ein über Wochen ausgefallener hauterkrankter Mitarbeiter.

 

Allergiesierende Substanzen

In der tierärztlichen Praxis gibt es eine Reihe von Stoffen, wie Desinfektionsmitten, Reinigungsmittel, Antibiotika oder sonstige Medikamente, um nur die Wichtigsten zu nennen, die Allergien auslösen können. Insbesondere bei vorgeschädigter Haut kommt es auf der Basis einer Abnutzungsdermatose zu einer erheblichen Allergenaufnahme. Damit potenziert sich auch die Gefahr einer Allergie.

 

Kalt-feuchte Jahreszeit

im Spätherbst aber auch zum Frühling kommt es durch die Witterung zu einer erheblichen Belastung der Haut durch die Kombination von Feuchtigkeit und Kälte. Deshalb ist in diesen Zeiten auf eine konsequente Hautpflege zu achten. Auch auf das korrekte abtrocknen der Hände sollte in dieser Zeit Wert gelegt werden. Einer besonderen Belastung unterliegen die Kolleginnen und Kollegen der Großtierpraxis. Nach jeder Tätigkeit im Stall wird vor Verlassen desselben eine Händereinigung durchgeführt. Meist kommt dabei das Abtrocknen mangels sauberer oder geeigneter Handtücher oder mangels Zeit zu kurz.

 

Hautschutzprogramm

Ein fehlender, sporadisch durchgeführter oder falscher Hautschutz ist die häufigste Ursache für das Auftreten von arbeitsplatzbedingten Hauterkrankungen. Diese vorgenannten 8 Punkte stellen nur die wichtigsten Belastungsparameter für unsere Hände und unsere Haut dar. Deshalb ist es zu empfehlen in der Praxis jedem Mitarbeiter einen entsprechenden Hautschutz und Pflegeplan an die Hand zu geben und auf seine konsequente Durchführung zu achten. Hautschutz- und Pflegesalben sollten von der Praxis unendgeldlich zur Verfügung gestellt werden. Solch eine Investition in die Mitarbeiter einer Praxis ist immer ein gut angelegtes Geld. Denken Sie daran: nur ein gesunder Mitarbeiter ist ein guter Mitarbeiter - und wer von uns möchte schon schlechte Mitarbeiter haben?

 

Abnutzungsdermatose

Die Praxisleitung ist gut beraten, wenn Sie gelegentlich einen genauen Blick auf den Zustand der Hautsituation der Mitarbeiter-Hände wirft. Die typische Abnutzungsdermatose zeigt sich am Anfang im Bereich der menschlichen Hände durch eine leichte Graufärbung der Haut, diskrete Schuppenbildung und insbesondere eine deutliche Zunahme der Rauhigkeit. Ist solches festzustellen, handelt es sich um alarmierende Zeichen und ein konsequenter Hautschutz sowie eine schonende Hautpflege sollten durchgeführt werden, um die die Hautgesundheit ihrer Mitarbeiter sicherzustellen. Sie schafft Zufriedenheit beim Personal und hebt die Motivation ihrer Angestellten. Sie vermeiden teure und unnötige Krankentage und eine langwierige Gesundung.

Nach dem derzeit gültigen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) EU in sind die Pflichten des Arbeitgebers in § 3 bis § 12 geregelt. Hiernach ist es seine Aufgabe, die Beschäftigten zu unterweisen bezüglich der Gefährdung am Arbeitsplatz. Für diese Unterweisung besteht eine Dokumentationspflicht. Schutzmaßnahmen müssen auf dem neuesten Stand der Technik sein und den Mitarbeitern müssen sogar arbeitsmedizinische Untersuchungen angeboten werden.

Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (VBG 23), § 22 Abs. 3 heißt es: "Der Unternehmer hat den Versicherten geeignete Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel zur Verfügung zustellen. Die Versicherten haben diese Mittel zu benutzen, Sie dürfen Lösemittel oder andere gesundheitsschädliche Stoffe nicht zur Hautreinigung verwenden."

Auch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) schreibt in der TRGS 530 als Schutzmaßnahmen eine persönliche Schutzausrüstung (PSA), einen Hautschutzplan und Betriebsanweisungen vor. Auch die TR GS 531, Gefährdung der Haut durch Feuchtarbeiten. schreibt diese Maßnahmen vor.

  • Allgemeine Maßnahmen zum Schutz der Haut
  • Kontrolle der Arbeitsabläufe
  • Austausch von hautbelastenden Arbeitsstoffen
  • persönliche Schutzausrüstung
  • Hautschutz mit System
    • vorbeugender Hautschutz
    • schonender Hautreinigung
    • regenerieren der Hautpflege
 

Weitere Informationen

Pro Praxis e. V., 1. Vorsitzender Dr. Hans-Friedrich Willimzik, Arzt für Arbeitsmedizin, Umweltmedizin und Sportmedizin, praktischer Tierarzt, In den Siefen 5, 66346 Püttlingen, Tel. (0 68 06) 92 20 03, Fax (0 68 06) 92 20 05, E-Mail: h.fr.willimzik@propraxis.de

 

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