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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird die Etablierung eines Datenschutzbeauftragten im Betrieb gefordert. Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten trifft Unternehmer, die personenbezogene Daten verarbeiten. Entweder Sie ernennen einen Mitarbeiter zum internen Datenschutzbeauftragten und bilden Ihn hierzu entsprechend aus oder es wird ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt. Bedenken Sie, dass ein Datenschutzbeauftragter eine gewisse Fachkunde im Bereich des Datenschutzes und der IT-Sicherheit mitbringen muss. Daher können Sie nicht einfach irgendeinen Mitarbeiter hierfür einsetzen. Ab welcher Unternehmensgröße ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist, hängt vom Umgang mit personenbezogenen Daten ab. Im Fokus steht das Ausmaß der Datenverarbeitung. Haben allerdings mehr als zwanzig Mitarbeiter regelmäßig mit personenbezogenen Daten zu tun, besteht in jedem Fall die Verpflichtung.

Die vorsätzliche oder fahrlässige Versäumnis einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, stellt nach der DSGVO eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar. Daher besteht für alle tierärztlichen Praxen und Kliniken ab zwanzig Mitarbeitern ein klarer Handlungsbedarf. Selbstverständlich können Praxen, auch mit weniger als zwanzig Mitarbeitern, die Lösung mit einem externen Datenschutzbeauftragten wählen.

Unsere Geschäftsstellenleiterin, Frau Bärbel Willimzik, hat als Datenschutzbeauftragte die erforderliche Fachkunde erworben und wird für unsere Mitglieder auf Wunsch als Datenschutzbeauftragte tätig sein. Für eine Beratung wenden Sie sich vertrauensvoll an Frau Willimzik.

 

Leistungspakete Datenschutz

 

Paket 1

Für kleine Praxen bis 20 Mitarbeitern – diese sind ohne Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

 

Dieses Paket beinhaltet im Einzelnen:

  • Datenschutzdokumentation
  • Erstellung Datenschutzerklärung
  • Mitarbeiterverpflichtung Datenschutzgeheimnis
  • Muster Verarbeitungsverzeichnis
  • Vorlage Löschkonzept
  • Checkliste für die Einhaltung der DSGVO
  • Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Betroffenenrechte
 

Der jährliche Preis für dieses Paket beträgt 105,00 Euro zzgl. MwSt.

Spezielle zusätzliche Leistungen können natürlich angefordert werden, werden aber gesondert in Rechnung gestellt.

 

Paket 2

Für Praxen / Kliniken bis 20 Mitarbeiter. Diese Praxen / Kliniken sind nicht verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

 

Dieses Paket beinhaltet im Einzelnen:

  • Stellung externer Datenschutzbeauftragten durch Pro Praxis
  • Datenschutzbestandsaufnahme
  • Erstellung Datenschutzerklärung
  • Behördengerechte Datenschutzdokumentation
  • Mitarbeiterverpflichtung nach DSGVO
  • Vorlage Verarbeitungsverzeichnis und technisch und organ. Maßnahmen
  • Risikoanalyse
  • Vorlagen für Mitarbeiterschulung
  • Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Vorlage Löschkonzept
  • Management Betroffenenanfragen und -rechte
  • Management Datenschutzverletzung
  • Sicherheit der Verarbeitung – IT Sicherheit
  • Telefonische Beratung
 

Der jährliche Preis für dieses Paket beträgt 450,00 Euro zzgl. MwSt.

 

Paket 3

Für Praxen / Kiniken mit über 20 Mitarbeitern ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich.

 

Dieses Paket beinhaltet im Einzelnen:

  • Stellung externer Datenschutzbeauftragten durch Pro Praxis
  • Datenschutzbestandsaufnahme
  • Erstellung Datenschutzerklärung
  • Behördengerechte Datenschutzdokumentation
  • Mitarbeiterverpflichtung nach DSGVO
  • Vorlage Verarbeitungsverzeichnis und technisch und organ. Maßnahmen
  • Risikoanalyse
  • Vorlagen für Mitarbeiterschulung
  • Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Vorlage Löschkonzept
  • Management Betroffenenanfragen und -rechte
  • Management Datenschutzverletzung
  • Sicherheit der Verarbeitung – IT Sicherheit
  • Telefonische Beratung
 

Der jährliche Preis für dieses Paket beträgt 550,00 Euro zzgl. MwSt.

 

Einmal jährlich erfolgt ein Vor-Ort-Termin. Bei diesen Terminen wird der Ist-Zustand des Datenschutzes in der Praxis analysiert und sie werden hinsichtlich der Planung und Durchsetzung des Datenschutzes beraten.

Die Abrechnung dieser Vor-Ort Termine erfolgt durch Pro Praxis. In Rechnung gestellt wird die reine Begehungszeit, die Zeit für die Vor- und Nachbereitung, einschließlich dem Protokoll. Diese Zeit wird mit einem Stundensatz von 75,00 Euro zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Zuzüglich werden noch die Kosten für die Anfahrt (0,35 Euro pro km) und evt. anfallende Übernachtungskosten in Rechnung gestellt.

 

Wenn ihre Praxis / Klinik Interesse an einer Betreuung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat, schicken Sie bitte eine E-Mail an b.willimzik@prodatenschutz.info. Die Betreuung im Datenschutz übernimmt die Firma ProDatenschutz, Frau Willimzik wird sich dann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen.

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