Lexikon
Das Lexikon soll eine Reihe von Begriffen aus der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung erklären und Ihnen dadurch als wertvolle Online-Resource dienen.
Berufsgenossenschaft (BG)
Eine halb staatliche, genossenschaftliche Einrichtung, welche sich auf bestimmte Berufe beschränkt. Sie kümmert sich um gesundheitliche und sicherheitstechnische Aspekte innerhalb der Berufe ihrer Sparte. Sie trägt damit wesentlich zur Verbesserung der Sicherheit und der Gesundheit am Arbeitsplatz bei.
BGW
Abkürzung für Berufsgenossenschaft der Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Sie ist ansässig in Hamburg mit verschiedenen regionalen Dienststellen. Ihr sind u.a. die Berufe Ärzte, Pflegepersonal und Tierärzte zugeordnet.
Mehr Informationen unter www.bgw-online.de.
Berufsgenossenschaftliche Grundsätze
Sie fassen die Grundlagen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zusammen. Sie werden vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herausgegeben. Dabei werden die einzelnen Grundsätze jeweils einer BG zugeordnet, die dann verantwortlich diesem Grundsatz bearbeitet.
Biostoffverordnung
Ein staatliches Regelwerk im Verordnungsrang welches sich mit dem Umgang und der Gefährlichkeit von biologischen Arbeitsstoffen beschäftigt. Die Biostoffverordnung ist somit ein zentrales Regelwerk für die Tätigkeit in einer tierärztlichen Praxis. Die Biostoffverordnung wurde erlassen am 27. Januar 1999 (BGBl. I S. 50), und zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768) geändert. Nachlesen unter: gesetze-im-internet.de.
G 42
Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz 42 der sich mit "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung" beschäftigt. Er wird bearbeitet von der BGW. Damit ist er von besonderer Wichtigkeit für den Beruf des Tierarztes.
Röntgenverordnung
Ein staatliches Regelwerk im Verordnungsrang, in welchem u.a. der Umgang und die Vorsorgemaßnahmen gegenüber Röntgenstrahlen verankert sind. Ziel ist es Schäden durch Röntgenstrahlen am Arbeitsplatz zu verhindern. Die Röntgenverordnung existiert aktuell in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (BGBl. I S. 604). Man kann sie nachlesen unter: gesetze-im-internet.de.
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