Arzt bei der Behandlung
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Gebührenordnung

§ 1 - Gültigkeitsrahmen der Gebührenordnung (GeO)

  • Diese GeO tritt tritt ab 1. Januar 2026 in Kraft.
  • Diese GeO ist mindestens bis zum 31. August 2026 gültig.
  • Eine Änderung der GeO ist gemäß Satzung durch den Vorstand einstimmig zu beschließen und vor einem neuen Geschäftsjahr den Mitgliedern bekanntzugeben.
 

§ 2 - Mitgliedsbeiträge

Die Jahres-Mitgliedsbeiträge gliedern sich nach der Anzahl der Mitarbeiter eines Betriebes.

Mit­glieds­status Jahres­beitrag (in Euro) End­preis inkl. 19% MwSt. (in Euro)
Or­dent­liches Mit­glied mit bis zu fünf Mit­arbei­ter 200,00 238,00
Or­dent­liches Mit­glied ab sechs Mit­arbei­ter 400,00 476,00

Bitte zahlen Sie bei fortlaufender Mitgliedschaft die Mitgliedsbeiträge bis zum 31. Januar des Geschäftsjahres, da ansonsten ihre Mitgliedschaft erlischt.

 

§ 3 - Gebühren

Folgende Leistungen können bei Pro Praxis angefordert werden:

  • Rechtssichere arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Beratungstätigkeiten gemäß Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung
  • Teilnahme an Arbeitssicherheits-Ausschuss-Sitzungen (ASA)
  • BuS-Begehungen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß ArbMedVV
 

Hierfür werden folgende Gebühren berechnet:

Leis­tung Preis zzgl. MwSt. (in Euro)
BuS-Begehungen, ASA und weiterführende Beratungstätigkeiten nach Zeitaufwand. Rundung auf jeweils eine Viertelstunde. 140,00 / Stunde
Fahrtzeitvergütung je 100 gefahrene Kilometer 70,00 / 100 km
Fahrtkosten nach tatsächlich gefahrenen Kilometern 0,35 / km
Sonstige Aufwendungen nach Aufwand
Beherbergungskosten nach Aufwand
Arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr
(z.B. in der Tiermedizin) im Umgang mit Biostoffen der Risikogruppe 2 und 3 (ehemals G42)
160,00 / Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit erhöhter Muskel-Skelett-Belastung (ehemals G46) 160,00 / Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (ehemals G37) 80,00 / Vorsorge
Vorsorge bei Nachtarbeitern gemäß ArbZG 160,00 / Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Hautgefährdung der Hände (Feuchtarbeit) (ehemals G24) 50,00 / Vorsorge
Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr und Hautgefährdung (G24 und G42) 180,00 / Vorsorge
Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr und Hautgefährdung und Muskel-Skelett-Belastung (G24 und G42 und G46) 220,00 / Vorsorge
Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr, Hautgefährdung, Muskel-Skelett-Belastung und Nachtarbeit (G24, G42, G46 und ArbZG) 250,00 / Vorsorge
Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Bildschirmtätigkeit und Hautgefährdung (G24 und G37) 130,00 / Vorsorge
Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Bildschirmtätigkeit und Infektionsgefahr (G42 und G37) 220,00 / Vorsorge
Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr und Nachtarbeit (G42 und ArbZG) 180,00 / Vorsorge
Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Hautgefährdung und Muskel-Skelett-Belastung (G24 und G46) 180,00 / Vorsorge
Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Bildschirmtätigkeit und Muskel-Skelett-Belastung (G37 und G46) 220,00 / Vorsorge
Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Bildschirmtätigkeit und Nachtarbeit (G37 und ArbZG) 220,00 / Vorsorge
Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Nachtarbeit und Muskel-Skelett-Belastung (ArbZG und G46) 220,00 / Vorsorge
Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr, Hautgefährdung und Nachtarbeit (G24 und G42 und ArbZG) 220,00 / Vorsorge
Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr, Hautgefährdung und Bildschirmtätigkeit (G24, G42 und G37) 220,00 / Vorsorge
Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr und Hautgefährdung und Muskel-Skelett-Belastung (G24 und G42 und G46) 220,00 / Vorsorge
Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr und Hautgefährdung und Muskel-Skelett-Belastung (G24 und G42 und G46) 220,00 / Vorsorge
Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr, Hautgefährdung, Muskel-Skelett-Belastung, Bildschirmtätigkeit und Nachtarbeit (G24, G42, G46, G37 und ArbZG) 250,00 / Vorsorge
Eventuell anfallende Laborkosten und Impfstoffkosten nach Aufwand

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind medizinische Leistungen, die der Vorbeugung von Gesundheitsstörungen dienen und gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Nebenleistungen folgen der Mehrwertsteuerregelung der Hauptleistung.

Vorlagen und Formulare sind für Mitglieder kostenfrei.

Kurzfristige Absage geplanter Einsätze

Werden Einsätze eines Kooperationspartners oder Mitarbeiters (z.B. BuS-Beratung, Begehung, ASA, Vorsorgen) weniger als sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, wird eine Ausfallpauschale von vier Stunden Arbeitszeit plus MwSt. und zuzüglich anteiliger Reisekosten berechnet.

 

§ 4 - Spezielle Leistungen

1. Anlassbezogene Beratung sowie weitere spezielle Leistungen vor Ort oder online werden nach effektivem Zeitaufwand und entsprechend § 3 Gebührenordnung abgerechnet.

2. Teilnahme an ASA-Sitzungen wird ebenfalls nach Zeitaufwand abgerechnet, aktuell ist davon auszugehen, dass zur reinen Sitzungszeit eine halbe bis eine ganze Stunde Vor- und Nachbereitungszeit für den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit anfallen.

3. BuS-Begehungen werden ebenfalls nach Zeitaufwand abgerechnet. Aktuell ist davon auszugehen, dass die eigentliche Begehung ein Zeitaufwand von zwei bis vier Stunden beinhaltet, die Vor- und Nachbereitung, einschließlich des Protokolls, benötigt einen Zeitaufwand von drei bis vier Stunden.

 

Dr. Wieland Beck (Vorsitzender)

Dr. Joachim Schur (stellvertretender Vorsitzender)

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