Gebührenordnung
§ 1 - Gültigkeitsrahmen der Gebührenordnung (GeO)
- Diese GeO tritt tritt ab 1. Januar 2026 in Kraft.
- Diese GeO ist mindestens bis zum 31. August 2026 gültig.
- Eine Änderung der GeO ist gemäß Satzung durch den Vorstand einstimmig zu beschließen und vor einem neuen Geschäftsjahr den Mitgliedern bekanntzugeben.
§ 2 - Mitgliedsbeiträge
Die Jahres-Mitgliedsbeiträge gliedern sich nach der Anzahl der Mitarbeiter eines Betriebes.
| Mitgliedsstatus | Jahresbeitrag (in Euro) | Endpreis inkl. 19% MwSt. (in Euro) |
| Ordentliches Mitglied mit bis zu fünf Mitarbeiter | 200,00 | 238,00 |
| Ordentliches Mitglied ab sechs Mitarbeiter | 400,00 | 476,00 |
Bitte zahlen Sie bei fortlaufender Mitgliedschaft die Mitgliedsbeiträge bis zum 31. Januar des Geschäftsjahres, da ansonsten ihre Mitgliedschaft erlischt.
§ 3 - Gebühren
Folgende Leistungen können bei Pro Praxis angefordert werden:
- Rechtssichere arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Beratungstätigkeiten gemäß Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung
- Teilnahme an Arbeitssicherheits-Ausschuss-Sitzungen (ASA)
- BuS-Begehungen
- Arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß ArbMedVV
Hierfür werden folgende Gebühren berechnet:
| Leistung | Preis zzgl. MwSt. (in Euro) |
| BuS-Begehungen, ASA und weiterführende Beratungstätigkeiten nach Zeitaufwand. Rundung auf jeweils eine Viertelstunde. | 140,00 / Stunde |
| Fahrtzeitvergütung je 100 gefahrene Kilometer | 70,00 / 100 km |
| Fahrtkosten nach tatsächlich gefahrenen Kilometern | 0,35 / km |
| Sonstige Aufwendungen | nach Aufwand |
| Beherbergungskosten | nach Aufwand |
| Arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr (z.B. in der Tiermedizin) im Umgang mit Biostoffen der Risikogruppe 2 und 3 (ehemals G42) |
160,00 / Vorsorge |
| Arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit erhöhter Muskel-Skelett-Belastung (ehemals G46) | 160,00 / Vorsorge |
| Arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (ehemals G37) | 80,00 / Vorsorge |
| Vorsorge bei Nachtarbeitern gemäß ArbZG | 160,00 / Vorsorge |
| Arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Hautgefährdung der Hände (Feuchtarbeit) (ehemals G24) | 50,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr und Hautgefährdung (G24 und G42) | 180,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr und Hautgefährdung und Muskel-Skelett-Belastung (G24 und G42 und G46) | 220,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr, Hautgefährdung, Muskel-Skelett-Belastung und Nachtarbeit (G24, G42, G46 und ArbZG) | 250,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Bildschirmtätigkeit und Hautgefährdung (G24 und G37) | 130,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Bildschirmtätigkeit und Infektionsgefahr (G42 und G37) | 220,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr und Nachtarbeit (G42 und ArbZG) | 180,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Hautgefährdung und Muskel-Skelett-Belastung (G24 und G46) | 180,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Bildschirmtätigkeit und Muskel-Skelett-Belastung (G37 und G46) | 220,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Bildschirmtätigkeit und Nachtarbeit (G37 und ArbZG) | 220,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Nachtarbeit und Muskel-Skelett-Belastung (ArbZG und G46) | 220,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr, Hautgefährdung und Nachtarbeit (G24 und G42 und ArbZG) | 220,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr, Hautgefährdung und Bildschirmtätigkeit (G24, G42 und G37) | 220,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr und Hautgefährdung und Muskel-Skelett-Belastung (G24 und G42 und G46) | 220,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr und Hautgefährdung und Muskel-Skelett-Belastung (G24 und G42 und G46) | 220,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr, Hautgefährdung, Muskel-Skelett-Belastung, Bildschirmtätigkeit und Nachtarbeit (G24, G42, G46, G37 und ArbZG) | 250,00 / Vorsorge |
| Eventuell anfallende Laborkosten und Impfstoffkosten | nach Aufwand |
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind medizinische Leistungen, die der Vorbeugung von Gesundheitsstörungen dienen und gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Nebenleistungen folgen der Mehrwertsteuerregelung der Hauptleistung.
Vorlagen und Formulare sind für Mitglieder kostenfrei.
Kurzfristige Absage geplanter Einsätze
Werden Einsätze eines Kooperationspartners oder Mitarbeiters (z.B. BuS-Beratung, Begehung, ASA, Vorsorgen) weniger als sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, wird eine Ausfallpauschale von vier Stunden Arbeitszeit plus MwSt. und zuzüglich anteiliger Reisekosten berechnet.
§ 4 - Spezielle Leistungen
1. Anlassbezogene Beratung sowie weitere spezielle Leistungen vor Ort oder online werden nach effektivem Zeitaufwand und entsprechend § 3 Gebührenordnung abgerechnet.
2. Teilnahme an ASA-Sitzungen wird ebenfalls nach Zeitaufwand abgerechnet, aktuell ist davon auszugehen, dass zur reinen Sitzungszeit eine halbe bis eine ganze Stunde Vor- und Nachbereitungszeit für den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit anfallen.
3. BuS-Begehungen werden ebenfalls nach Zeitaufwand abgerechnet. Aktuell ist davon auszugehen, dass die eigentliche Begehung ein Zeitaufwand von zwei bis vier Stunden beinhaltet, die Vor- und Nachbereitung, einschließlich des Protokolls, benötigt einen Zeitaufwand von drei bis vier Stunden.
Dr. Wieland Beck (Vorsitzender)
Dr. Joachim Schur (stellvertretender Vorsitzender)
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Neue Gebührenordnung ab 01.01.2026!

