Arzt bei der Behandlung
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Gebührenordnung

§ 1 - Gültigkeitsrahmen der Gebührenordnung (GeO)

  • Diese GeO tritt tritt ab 1. September 2022 in Kraft.
  • Diese GeO ist mindestens bis zum 31. August 2023 gültig.
  • Eine Änderung der GeO ist gemäß Satzung durch den Vorstand einstimmig zu beschließen und vor einem neuen Geschäftsjahr den Mitgliedern bekanntzugeben.
 

§ 2 - Mitgliedsbeiträge

Die Jahres-Mitgliedsbeiträge gliedern sich nach der Anzahl der Mitarbeiter (MA) eines Betriebes.

Mit­glieds­status Jahres­beitrag (in Euro) End­preis inkl. 19% MwSt. (in Euro)
Or­dent­liches Mit­glied mit bis zu fünf Mit­arbei­tern 100,00 119,00
Or­dent­liches Mit­glied mit bis zu zehn Mit­arbei­tern 200,00 238,00
Or­dent­liches Mit­glied mit bis zu 20 Mit­arbei­tern 400,00 476,00
Or­dent­liches Mit­glied mit bis zu 40 Mit­arbei­tern 800,00 952,00
Or­dent­liches Mit­glied mit bis zu 100 Mit­arbei­tern 1.200,00 1.428,00
Or­dent­liches Mit­glied mit über 100 Mit­arbei­tern 2.000,00 2.380,00
Außer­or­dent­liches Mit­glied 350,00 416,50

Bitte zahlen Sie bei fortlaufender Mitgliedschaft die Mitgliedsbeiträge bis zum 30. November des Geschäftsjahres, da ansonsten ihre Mitgliedschaft erlischt.

 

§ 3 - Gebühren

Folgende Leistungen können bei Pro Praxis angefordert werden:

  • Weiterführende Beratungstätigkeiten
  • Teilnahme an Arbeitssicherheits-Ausschuss-Sitzungen (ASA)
  • BuS-Begehungen
 

Dabei fallen folgende Kosten an:

  • BuS-Begehungen, ASA und weiterführende Beratungstätigkeiten nach Zeitaufwand 140 Euro / Std.
  • Bei der Abrechnung erfolgt eine Gebührenaufrundung bzw. -abrundung auf jeweils eine Viertelstunde.
  • Fahrzeitaufwand je 100 gefahrene Kilometer 70 Euro.
  • Fahrtkosten nach tatsächlich gefahrenen Kilometern 0,35 Euro / km.
  • Sonstige Aufwendungen werden nach Aufwand berechnet.
  • Hotelkosten ab 350 km einfache Fahrt werden ohne Beleg mit 70 Euro veranschlagt. Mit Beleg werden Sie je nach Aufwand abgerechnet.
  • Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
  • Vorlagen und Formulare sind kostenfrei.
 

§ 4 - Spezielle Leistungen

1. Anlassbezogene Beratung sowie weitere spezielle Leistungen vor Ort oder online werden nach effektivem Zeitaufwand und entsprechend § 3 Gebührenordnung abgerechnet.

2. Teilnahme an ASA-Sitzungen wird ebenfalls nach Zeitaufwand abgerechnet, aktuell ist davon auszugehen, dass zur reinen Sitzungszeit eine halbe bis eine ganze Stunde Vor- und Nachbereitungszeit für den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit anfallen.

3. BuS-Begehungen werden ebenfalls nach Zeitaufwand abgerechnet. Aktuell ist davon auszugehen, dass die eigentliche Begehung ein Zeitaufwand von zwei bis vier Stunden beinhaltet, die Vor- und Nachbereitung, einschließlich des Protokolls, benötigt einen Zeitaufwand von drei bis vier Stunden.

 

Dr. Wieland Beck (Vorsitzender)

Dr. Joachim Schur (stellvertretender Vorsitzender)

 

Die Gebührenordnung von Pro Praxis e.V. können Sie sich auch herunterladen: Download-PDF

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