Gebührenordnung
§ 1 - Gültigkeitsrahmen der Gebührenordnung (GeO)
- Diese GeO tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
- Diese GeO ist mindestens bis zum 31. August 2022 gültig.
- Eine Änderung der GeO ist gemäß Satzung durch den Vorstand einstimmig zu beschließen und vor einem neuen Geschäftsjahr den Mitgliedern bekanntzumachen.
§ 2 - Mitgliedsbeiträge
Die Jahres-Mitgliedsbeiträge gliedern sich nach der Anzahl der Mitarbeiter (MA) eines Betriebes.
Mitgliedsstatus | Jahresbeitrag (in Euro) | Endpreis inkl. 19% MwSt. (in Euro) |
Ordentliches Mitglied mit bis zu fünf Mitarbeitern | 70,00 | 83,30 |
Ordentliches Mitglied mit bis zu zehn Mitarbeitern | 90,00 | 107,10 |
Ordentliches Mitglied mit bis zu 20 Mitarbeitern | 160,00 | 190,40 |
Ordentliches Mitglied mit bis zu 40 Mitarbeitern | 350,00 | 416,50 |
Ordentliches Mitglied mit bis zu 100 Mitarbeitern | 700,00 | 833,33 |
Ordentliches Mitglied mit über 100 Mitarbeitern | 950,00 | 1130,50 |
Außerordentliches Mitglied | 350,00 | 416,50 |
Bitte zahlen Sie bei fortlaufender Mitgliedschaft die Mitgliedsbeiträge bis zum 30. November des Geschäftsjahres, da ansonsten ihre Mitgliedschaft erlischt.
§ 3 - Gebühren
Folgende Leistungen können beim Vorstand gesondert nach Zeitaufwand angefordert werden:
- Weiterführende Beratungstätigkeiten (Bereiche Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik, psychische Gesundheit) 95 Euro / Std. zzgl. MWSt.
- Weiterführende Beratungstätigkeiten (Bereich Datenschutz) 75 Euro / Std. zzgl. MWSt.
- Fahrtkosten nach tatsächlich gefahrenen Kilometern 0,35 Euro / km. zzgl. MWSt.
- Sonstige Aufwendungen werden nach Aufwand berechnet.
- Bei der Abrechnung erfolgt eine Gebührenaufrundung bzw. -abrundung auf jeweils eine Viertelstunde.
- Fahrzeitaufwand je 100 gefahrene Kilometer 50 Euro.
- Hotelkosten ab 350 km einfache Fahrt werden ohne Beleg mit 70 Euro veranschlagt. Mit Beleg werden Sie je nach Aufwand abgerechnet.
- Vorlagen und Formulare sind kostenfrei.
§ 4 - Spezielle Leistungen
1. Die BuS-Begehungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Aktuell ist davon auszugehen, dass die eigentliche Begehung ein Zeitaufwand von zwei bis drei Stunden beinhaltet, die vor und Nachbereitung, einschließlich des Protokolls, benötigt einen Zeitaufwand von drei bis vier Stunden.
2. Die Anlassbezogene Beratung sowie weitere spezielle Leistungen vor Ort werden nach effektivem Zeitaufwand und entsprechend § 3 Gebührenordnung abgerechnet.
Dr. med. vet. Hans-Friedrich Willimzik (Vorsitzender)
Dr. Wieland Beck (stellvertretender Vorsitzender)
Die Gebührenordnung von Pro Praxis e.V. können Sie sich auch herunterladen: Download-PDF
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