Gebührenordnung
§ 1 – Geltungsbereich
Diese Gebührenordnung regelt die Mitgliedsbeiträge sowie die Vergütung kostenpflichtiger Leistungen des Vereins.
Im Übrigen gelten die Satzung sowie die jeweils gültige Geschäftsordnung des ProPraxis e.V. für alle Fragen der Mitgliedschaft, des Vereinsverhältnisses und der Vereinsorganisation.
§ 2 – Mitgliedsbeiträge
Die Jahresmitgliedsbeiträge werden nach der Anzahl der Beschäftigten des Mitgliedsbetriebes erhoben.
| Mitgliedsstatus | Jahresbeitrag zzgl. MwSt. |
| Ordentliches Mitglied mit bis zu fünf Beschäftigte | 200,00 |
| Ordentliches Mitglied ab sechs Beschäftigten | 400,00 |
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils für ein Geschäftsjahr erhoben und ist bis zum 31. Januar des laufenden Geschäftsjahres fällig.
Für Aufnahme, Austritt, Ausschluss, Erlöschen der Mitgliedschaft und sonstige mitgliedschaftsbezogene Regelungen gelten ausschließlich die Satzung und die Geschäftsordnung des Vereins.
§ 3 – Gebühren für kostenpflichtige Leistungen
Leistungen, die nicht durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten sind, werden gesondert berechnet.
Hierzu gehören insbesondere:
- arbeitsmedizinische Betreuung,
- sicherheitstechnische Betreuung,
- ASA-Sitzungen,
- Betriebsbegehungen,
- Unterweisungen,
- arbeitsmedizinische Vorsorgen,
- Schulungen und Seminare,
- Beratungsleistungen sowie
- sonstige auf Anforderung erbrachte Leistungen.
Die Höhe der jeweils geltenden Gebühren ergibt sich aus der vom Vorstand beschlossenen Gebührentabelle:
| Leistung | Preis zzgl. MwSt. (in Euro) |
| BuS-Begehungen, ASA und weiterführende Beratungstätigkeiten nach Zeitaufwand. Rundung auf jeweils eine Viertelstunde. | 140,00 / Stunde |
| Fahrtzeitvergütung je 100 gefahrene Kilometer | 70,00 / 100 km |
| Fahrtkosten nach tatsächlich gefahrenen Kilometern | 0,35 / km |
| Sonstige Aufwendungen | nach Aufwand |
| Beherbergungskosten | nach Aufwand |
| Arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr (z.B. in der Tiermedizin) im Umgang mit Biostoffen der Risikogruppe 2 und 3 (ehemals G42) |
160,00 / Vorsorge |
| Arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit erhöhter Muskel-Skelett-Belastung (ehemals G46) | 160,00 / Vorsorge |
| Arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (ehemals G37) | 80,00 / Vorsorge |
| Vorsorge bei Nachtarbeitern gemäß ArbZG | 160,00 / Vorsorge |
| Arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Hautgefährdung der Hände (Feuchtarbeit) (ehemals G24) | 50,00 / Vorsorge |
| Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen (ehemals G40) | 50,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr und Hautgefährdung (G24 und G42) | 180,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr und Hautgefährdung und Muskel-Skelett-Belastung (G24 und G42 und G46) | 220,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr, Hautgefährdung, Muskel-Skelett-Belastung und Nachtarbeit (G24, G42, G46 und ArbZG) | 250,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Bildschirmtätigkeit und Hautgefährdung (G24 und G37) | 130,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Bildschirmtätigkeit und Infektionsgefahr (G42 und G37) | 220,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr und Nachtarbeit (G42 und ArbZG) | 180,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Hautgefährdung und Muskel-Skelett-Belastung (G24 und G46) | 180,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Bildschirmtätigkeit und Muskel-Skelett-Belastung (G37 und G46) | 220,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Bildschirmtätigkeit und Nachtarbeit (G37 und ArbZG) | 220,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Nachtarbeit und Muskel-Skelett-Belastung (ArbZG und G46) | 220,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr, Hautgefährdung und Nachtarbeit (G24 und G42 und ArbZG) | 220,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr, Hautgefährdung und Bildschirmtätigkeit (G24, G42 und G37) | 220,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr und Hautgefährdung und Muskel-Skelett-Belastung (G24 und G42 und G46) | 220,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr und Hautgefährdung und Muskel-Skelett-Belastung (G24 und G42 und G46) | 220,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr, Hautgefährdung, Muskel-Skelett-Belastung, Bildschirmtätigkeit und Nachtarbeit (G24, G42, G46, G37 und ArbZG) | 250,00 / Vorsorge |
| Kombinierte arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr, Hautgefährdung, Muskel-Skelett-Belastung und Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (G24, G42, G46 und G37) | 250,00 / Vorsorge |
| Eventuell anfallende Laborkosten und Impfstoffkosten | nach Aufwand |
Kurzfristige Absage geplanter Einsätze
Werden Einsätze eines Kooperationspartners oder Mitarbeiters (z.B. BuS-Beratung, Begehung, ASA, Vorsorgen) weniger als sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, wird eine Ausfallpauschale von vier Stunden Arbeitszeit plus MwSt. zuzüglich anteiliger Reisekosten berechnet. Für ausfallende Vorsorgen fallen die Vorsorgekosten in voller Höhe an.
§ 4 – Auslagen und Nebenkosten
Reise-, Übernachtungs-, Labor-, Material- sowie sonstige Fremdkosten werden, soweit sie im Zusammenhang mit einer beauftragten Leistung entstehen, zusätzlich berechnet.
§ 5 – Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt am 11. Juli 2026 in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Gebührenordnung verlieren alle vorherigen Fassungen ihre Gültigkeit.
Änderungen dieser Gebührenordnung erfolgen nach Maßgabe der Satzung des ProPraxis e.V. und bedürfen eines einstimmigen Beschlusses des Vorstandes.
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Neue Gebührenordnung ab 01.01.2026!

