Arzt bei der Behandlung

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Freiberuflern

Pro Praxis e.V. - ein kompetentes Betreuungskonzept stellt sich vor

Arbeitsschutz gehört zu den gesetzlichen Verpflichtungen eines jeden Unternehmers und einer jeden Unternehmerin. Wer Mitarbeiter*innen beschäftigt, muss für eine ausreichend gesicherte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sorgen. Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und in der "DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" sind die verschiedenen Betreuungsformen geregelt.

In vielen Betrieben des Gesundheitswesens gehen immer wieder Fragebögen der BG ein, auf denen Namen und Anschriften des Betriebsarztes und der Sicherheitsfachkraft angegeben werden müssen. Die Einsicht in die Betreuungsnotwendigkeit ist bei manchen Ärzten und Tierärzten sehr gering. Bei den Psychotherapeuten ist sie dagegen noch geringer; sind hier doch meistens nur eine am Arbeitsplatz wenig gefährdete Teilzeitbürokraft und eine Putzhilfe – sowie das berühmte rote Ledersofa – zu betreuen. Soweit der aktuelle Stand.

 

Die Vorgeschichte

Die Vorgeschichte beginnt mit der Forderung der Politik - in diesem Falle zu Recht - die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung nicht nur den Beschäftigten der Großindustrie sondern allen Beschäftigten angedeihen zu lassen. Mit der Umsetzung beauftragt wurden wie bei der Großindustrie die BG’en. Diese haben nach dem groß-industriellen Vorbild entsprechende Vorschriften erlassen. Da bei der Betreuung von "Kleinstbetrieben" keinerlei Erfahrungen vorlagen, wurde übersehen, dass eine solche "identische" Übertragung nicht durchführbar ist. Weder personell noch organisatorisch war man auf die Betreuung von ca. 2,7 Mio. Betrieben vorbereitet. Dies belegt der BG-eigene BUS-Dienst, von dem nach entsprechender Vorankündigung schnell wieder Abstand genommen wurde. Die BG überließ damit die Betreuung dem freien Markt.

Von Seiten einzelner Anbieter wurden einerseits Dumpingangebote mit Nulleistung, andererseits unnötige Zusatzleistungen für teures Geld verkauft. Teilweise wurden vordergründig günstige Angebote mit langfristigen Bindungen gekoppelt. Mit Jahresbegehungen oder Wochenendseminaren sind nicht gewünschte Überversorgungen entstanden. Angebot und Nachfrage klaffen somit weit auseinander.

Die meisten Arztpraxen sehen die sicherheitstechnische Betreuung als ein lästiges Kontrollorgan an und lehnen sie daher ab. Dabei haben sie die Möglichkeiten der Verbesserung der Praxisstruktur durch kompetente Beratung nicht erkannt. Andere Kollegen lassen in Zeiten eines stagnierenden oder sogar rückläufigen Umsatzes nur die Argumente der Kostenersparnis gelten, was aus ihrer Sicht durchaus verständlich ist. Andererseits bestehen keinerlei Zweifel, dass in Kleinbetrieben insgesamt ein höheres Gefahrenpotential für arbeitsplatzbedingte Erkrankungen bzw. Unfälle besteht, als in der Großindustrie. Dies gilt ganz besonders auch für die Tierarztpraxen, auch wenn einige Kollegen dieses nicht wahr haben wollen.

In den vergangenen Jahren der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung von Tierarztpraxen sind erste Erfahrungen gesammelt worden. Dabei ist auch in arbeitsmedizinischen Fachkreisen zunehmend die berechtigte Forderung nach neuen Betreuungskonzepten laut geworden. Die Hauptkritik, die von Seiten der Praxisinhaber*innen artikuliert wurde, war dabei:

  • Zu hohe Kosten
  • Unerwünschte Einmischung und Kontrolle
  • Keine Effektivität der Begehungen
  • Fehlende Einsicht in die Betreuungsnotwendigkeit.
 

Fazit: Es bestand Handlungsbedarf

 

Die Gründung

Am 28. Mai 1999 trafen sich in Saarbrücken deshalb Angehörige der freien Berufe - Tierärzte, Ärzte, Psychotherapeuten und Rechtsanwälte - und gründeten den Verein Pro Praxis. Diesem Verein können alle Angehörigen der freien Berufe in eigener Niederlassung beitreten, die angestellte und damit zu betreuende Mitarbeiter*innen haben. Dabei gilt bereits ein Minderbeschäftigter (auf 450 Euro Basis) als betreuungspflichtig.

 

Die Aufgaben

Eine wichtige Aufgabe des Vereins ist es, seinen Mitgliedern bereits durch die Mitgliedschaft eine Betreuung gemäß UVV sicherzustellen. Der Verein beauftragt dafür im Namen seiner Mitglieder Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachkräfte welche die Betreuung der Mitgliedspraxen wahrnehmen. Es kommt also durch die Mitgliedschaft zum Abschluß eines Betreuungsvertrages zwischen Praxisinhaber*innen auf der einen Seite und einem Facharzt für Arbeitsmedizin und einer Sicherheitsfachkraft auf der anderen Seite. Eine immer wieder gestellte Frage von Freiberuflern ist, ob der Verein von der BGW anerkannt ist. Dazu ist zu sagen, dass es generell keine Anerkennung von Seiten der BG gibt. Die BG fordert lediglich den o.a. Betreuungsvertrag durch anerkannte und qualifizierte Fachkräfte.

Pro Praxis ist auch als eingetragener Verein beim Amtsgericht Völklingen registriert. Mitgliedsbeitrag immer für ein Jahr und Mitsprache auf den Mitgliederversammlungen schaffen Transparenz und geben die Möglichkeit der eigenen Mitgestaltung.

Tatsache ist, dass die wenigsten Tierärzte sich mit den Themen des Gesundheits- und Arbeitsplatzschutzes, der Arbeitsökonomie, der Ergonomie oder dem sogenannten Unternehmermodell oder den Regularien der UVV’en auskennen. Wir leben ohnehin in einer Zeit, in der die Tierärzte zunehmend durch Neuerungen wie Praxismanagement, Personal- und Patientenführung, GOT - Änderung und größere Praxisdichte gefordert sind.

Die 1. wichtige Aufgabe von Pro Praxis ist daher, dem Tierarzt in den Dingen des Gesundheits- und Arbeitsplatzschutzes den Rücken freizuhalten. Gleichzeitig soll er aber auch durch das vereinseigene Informationssystem motiviert werden, sich den o.a. Themen zu öffnen und sie im Interesse seiner Mitarbeiter*innen auch umzusetzen. Auch hier werden wir alle begreifen müssen, dass qualifizierte und motivierte Beschäftigte unser größtes Kapital in der Praxis bedeuten.

Eine 2. wichtige Aufgabe des Vereins ist es, die Kosten für die Betreuungsverträge nach ASiG drastisch zu senken. Dies ist für viele Praxisinhaber*innen der wichtigste Grund für eine Mitgliedschaft.

Eine 3. Aufgabe des Vereins ist es, eine starke Interessengemeinschaft der betroffenen Freiberufler*innen zu bilden. Nur wer die Geschicke in die eigene Hand nimmt kann an der derzeit unbefriedigenden Situation etwas ändern. Und auch dies ist ein langfristiges Ziel von Pro Praxis.

 

Die Lösung

Folgende Vorteile bietet Pro Praxis:

  • Schlüssiges Konzept einer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung
  • Niedrige Jahresbeiträge ab 70 Euro / Jahr (zzgl. MwSt.)
  • Kompetente Ansprechpartner im Vereinsvorstand
  • Mitgliedschaft durch Beitragszahlung
  • Vertragslaufzeit ein Jahr
  • Teilnahme am aktuellen Informationssystem des Vereins
  • Kostentransparenz durch vereinseigene Gebührenordnung
  • der Wirkungsbereich des Vereins erstreckt sich auf das Gebiet der BRD
  • Mitgliedschaft bedeutet Mitsprache- und Mitgestaltungsrecht
 

Welche Aufgaben übernimmt Pro Praxis?

  • Sinnvolle und kostengünstige Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften
  • Bildung einer starken Interessengemeinschaft
  • Verbesserung der Betreuungsstrukturen für freiberufliche Kleinbetriebe
  • Bindeglied zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Forschung
  • Ansprechpartner der Berufsgenossenschaft
 

Interessenten wenden sich bitte mit weiteren Fragen an den Vereinsvorstand.

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