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Umgang mit Gefahrenstoffen in der täglichen Praxis

01.02.2012 / Dr. Wieland Beck

 

In der täglichen Arbeit werden Mediziner immer wieder zwangsläufig mit Gefahrstoffen konfrontiert. Nicht jedem ist bewusst, was einen Gefahrstoff darstellt, und was nicht. Husten, Atemnot, Hautentzündungen – wer mit Gefahrstoffen umgeht, muss sich schützen, um Risiken für die eigene Gesundheit zu vermeiden. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, alle Gefahrstoffe in seinem Betrieb zu ermitteln und durch ungefährliche Ersatzstoffe auszutauschen oder seinen Mitarbeitern geeignete Schutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Häufig bereitet das dem Praxisbetreiber Schwierigkeiten, denn dabei sind eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften zu beachten. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe "Ermitteln und Bewerten der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz" (TRGS 440 [Carl Heymanns Verlag KG]) geben konkrete Hilfen für den Umgang mit Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmitteln und ähnlichen Stoffen. Die TRGS beschreibt die in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) aufgeführten Schritte zur Ermittlung von Gefahrstoffen:

Arbeit im Labor

  • Gefahrstoffe ermitteln,
  • Informationen über Gefahrstoffe besorgen,
  • Ersatzverfahren und Ersatzstoffe prüfen,
  • Gefahrstoffverzeichnis erstellen,
  • Gefahren durch Schutzmaßnahmen abwehren.
 

In den Technischen Regeln werden verschiedene Möglichkeiten dargestellt, wie diese Forderungen umgesetzt werden können. Insbesondere zur Beschaffung von Informationen über die Gefahrstoffe gibt die TRGS Tipps. Außerdem enthalten sind Modelle, mit deren Hilfe Chemikalien und mögliche Ersatzstoffe verglichen werden können, auch im Hinblick auf ihre Wirtschaftlichkeit. Die TRGS erläutert den Unterschied zwischen notwendigen arbeitshygienischen Maßnahmen, die grundsätzlich beim Umgang mit Chemikalien ergriffen werden müssen, und vorbeugenden Maßnahmen, die nur dann notwendig sind, wenn das Gefahrenpotenzial einer Chemikalie nicht vollständig bekannt ist. Die Regel fordert außerdem überbetriebliche Konzepte zum Umgang mit Gefahrstoffen. Die Hersteller von Chemikalien sind aufgefordert, sich bei der Gefahrstoff-Ermittlung zu beteiligen, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern. Eine weitere TRGS 525 regelt den Umgang mit Arzneimitteln und Zytostatika, was insbesondere für medizinische Einrichtungen von Bedeutung sein dürfte.

 

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