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Ein Arbeitsunfall in der Tierarztpraxis - Was nun?

20.07.2011 / Dr. Hans-Friedrich Willimzik

 

Ein Arbeitsunfall ist passiert. Die Assistentin wird von der Katze gebissen, die TFA erleidet einen Hundebiss, wir selber haben einen Wegeunfall auf dem Weg von oder zu der Arbeit.

Hier ist richtiges Handeln gefragt, damit falsches Verhalten oder Versäumnisse sich später nicht gravierend auswirken. Aus diesem Grunde empfehle ich Ihnen im Rahmen der Mitarbeiterbesprechung dieses zu thematisieren und für Sicherheit durch klare Verhaltensregeln und Arbeitsanweisungen bei allen Beteiligten zu sorgen.

Schild eines Notarztwagen

  • Jeder Mitarbeiter sollte wissen, wie er sich im Falle eines Arbeitsunfalles zu verhalten hat. Hierbei ist wichtig, dass jeder weiß, wo der nächste Durchgangsarzt (Praxis, Krankenhaus) zu erreichen ist. Der entsprechende Notfallplan wird gemeinsam erarbeitet und ausgelegt.
  • Eine wichtige Frage ist, ob die Arbeit sofort nach Unfall eingestellt werden musste oder die Versorgungsnotwendigkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt erkannt wird.
  • Ist ein Unfall passiert, sollte sobald als möglich ein Unfallprotokoll erstellt werden. Die häufig angebotenen Unfallbücher halte ich für zu teuer und häufig für zu kompliziert. In unserem Bereich Arbeitsschutz­belehrungen finden Sie ein Musterformular zur gefälligen Verwendung. Spätestens wenn der Arbeitnehmer die Arbeit wieder aufnimmt sollte dieses Unfallprotokoll (vollständig) ausgefüllt werden.
  • Dies erfolgt bei jedem Unfall mit Arbeitszeitunterbrechung. Aber auch bei "Bagatellunfällen" sollte der Unfallhergang dokumentiert werden. Spätestens so lassen sich in einer Praxis Unfallschwerpunkte erkennen und zukünftige Gefahrensituationen vermeiden.
  • Ist eine Krankmeldung von länger als drei Tagen erfolgt, sollte der Arbeitgeber eine Meldung an die Berufsgenossenschaft machen. Hierfür stellt die BGW entsprechende Vorlagen zur Verfügung. Sinnvoll ist die Beilage des Unfallprotokolls, so bereits vorhanden.
  • Gerade bei perforierenden Hunde- und Katzenbissen wird bei der ärztlichen Versorgung gelegentlich auf die Verwendung von Antibiotika verzichtet. Als guter Arbeitgeber sollte man den Verletzten besonders auf diesen Umstand hinweisen, ggf. auch mit dem behandelnden Arzt Rücksprache halten, um eine möglichst sofortige, ausreichende Abdeckung mittels Antibiotikum zu erreichen. So kann man dem Betroffenen viele Leiden und seinem eigenen Betrieb höhere Krankenzeiten ersparen.
  • Gerne können Sie auch mir als Ihrem Betriebsarzt, insbesondere bei schwereren oder ätiologisch unklaren Arbeitsunfällen das Unfallprotokoll faxen, ich werde mich dann diesbezüglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um weitere Maßnahmen oder Möglichkeiten zu besprechen. Meine Faxnummern: (0 68 06) 92 20 05 oder (06 81) 9 67 57 23
 

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