Tierarzt

BuS-Betreuung

24.10.2018 / Dr. Hans-Friedrich Willimzik & Dr. Wieland Beck

 

Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung – Was ist wichtig?

Sie haben sich für eine effektive, unbürokratische und praxisorientierte Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften im Rahmen einer kostengünstigen Vereinsmitgliedschaft bei Pro Praxis e.V. entschieden. In den vergangenen Monaten haben wir einen exorbitanten Zuwachs an neuen Mitgliedern für die Regelbetreuung verzeichnet. Natürlich hat es sich inzwischen herumgesprochen, dass Sie bei Pro Praxis eine kollegiale Arbeitssicherheitsbetreuung erhalten. Vor dem Hintergrund nach wie vor umfangreicher Unfallmeldungen widmen die BGW in Hamburg und ihre bundesweiten Zweigstellen tierärztlichen Betrieben zunehmend eine besondere Aufmerksamkeit. Insbesondere große Kliniken stehen hierbei im Fokus. Aber auch kleine Tierarztpraxen können von der BGW auditiert werden.

 

Wenn Sie von der BGW, vom Gewerbeaufsichtsamt oder von anderen Ämtern für Arbeitsschutz besucht werden, sollten Sie unbedingt folgende Dokumente vorlegen können:

1. Gefährdungsbeurteilung: Jeder Unternehmer ist zur Erstellung einer GB verpflichtet. Gerne beraten wir Sie und stellen Ihnen die Vorlage für eine GB (nach dem Format der BGW) zur Verfügung. Diese GB sollten Sie individuell an Ihren Betrieb anpassen und alle fünf Jahre aktualisieren.

2. Nachweis über die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" sowie gemäß den Regelungen des "Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit": Diesen Nachweis haben Sie in Form des Pro Praxis-Mitgliedsnachweises für das laufende Geschäftsjahr 2018 / 2019 vorliegen. Es ist wichtig, dass Sie uns davon ein Exemplar unterschrieben zurücksenden (gerne als pdf via E-Mail), da Vertragsexemplare von einzelnen Mitgliedern bei uns immer wieder von der BGW abverlangt werden.

3. Nachweis über die regelmäßigen Betriebsärztlichen und Sicherheitstechnischen (BuS-)Begehungen Ihrer Klinik / Praxis / oder sonstigen Einrichtung durch den Betriebsmediziner und / oder die FASi. Diese Begehungen sind bei Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten anlassbezogen und spätestens in 5-Jahresintervallen durchzuführen. Bei Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten muss eine jährliche BuS-Begehung erfolgen. Hier sind 0,5 Stunden / Jahr / Beschäftigter nachzuweisen, wobei in dieser Zeit nicht nur die Begehung, sondern sämtliche Beratungsaktivitäten durch Betriebsmediziner und / oder FASi zusammengefasst werden können. Es empfiehlt sich daher für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten diese Zeiten zu dokumentieren, da dies von der BGW unter Umständen abgefragt werden kann. Denken Sie daran, dass auch kleine Betriebe alle fünf Jahre eine BuS-Begehung nachweisen müssen.

4. Nachweis über die Arbeitssicherheitsunterweisungen der Mitarbeiter (alle sechs Monate). Die entsprechenden Unterweisungsformulare finden Sie in unserem Bereich Arbeitsschutzbelehrungen.

5. Einstufung Ihres Betriebes gemäß Biostoffverordnung: Laut den gesetzlichen Vorschriften ist jede(r) Betrieb und jede tierärztliche Praxis / Klinik nach der BioStVO in eine Gefährdungsstufe einzuordnen. Aufgrund aller bisherigen Erfahrung ist, wenn keine anderen Erkenntnisse vorliegen, die normale tierärztliche Kleintierpraxis in die Stufe 1 (evtl. Stufe 2) gemäß BioStVO einzuordnen (siehe auch unser Newsletter BioStVO). Diese Einstufung hat schriftlich zu erfolgen. Der Beleg ist ebenfalls abzuheften und bei Bedarf vorzulegen. Diese Einstufung ist spätestens alle fünf Jahre zu wiederholen. Das entsprechenden Formular finden Sie in unserem Bereich Arbeitsschutzbelehrungen.

6. Gefahrstoffverzeichnis: Hiermit ist eine Sammlung der Sicherheitsdatenblätter, der in Ihrem Betrieb verwendeten Gefahrstoffe gemeint. Im Fokus stehen Desinfektionsmittel, Chemikalien, aber auch Narkotika und andere Arzneimittel. Diese Sicherheitsdatenblätter erhalten Sie vom Hersteller bzw. über deren Internetseiten.

7. Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gemäß DSGVO in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten zu tun haben: Daher besteht für diese Betriebe ein klarer Handlungsbedarf. Selbstverständlich können auch Praxen mit weniger als zehn Mitarbeitern einem externen Datenschutzbeauftragten beauftragen. Bei Interesse an unserer Pro Praxis-Datenschutzbetreuung erhalten Sie weitere Informationen in unserem Bereich Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Oder Sie schicken eine E-Mail an unsere Datenschutzbeauftragte Frau Walther, die sich dann umgehend bei Ihnen melden wird.

 

Beherzigen Sie bitte die Hinweise für eine adäquate Arbeitssicherheitsdokumentation! Wenn Sie Fragen hierzu haben oder wenn Sie einen Termin für eine Bus-Begehung vereinbaren möchten, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf (willimzik@propraxis.de / beck@propraxis.de).

Herzliche Grüße und bleiben Sie alle gesund!

Ihr Dr. Hans-Friedrich Willimzik & Dr. Wieland Beck

 

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