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Röntgeneinrichtung in der Tierarztpraxis - Gesundheitsgefährdung unter Tisch?

05.02.2012 / Dr. Hans-Friedrich Willimzik

 

Aus gegebenem Anlass empfehle ich dringend allen Praxisinhabern, sich die eigene Röntgenanlage einmal genauestens - auch von unten - anzuschauen!

In der Veterinärmedizin werden die verschiedensten Röntgengeräte, aber auch die verschiedensten Röntgentische und Aufnahmeverfahren verwendet. Meistens wird mit beiden Händen der Patient gehalten, mittels Fußschalter - direkt unter dem Tisch - die Röntgenstrahlung ausgelöst.

Tierarzt beim Röntgen

Ausgehend von der Röntgenröhre wird über eine Einblendetechnik, direkt an der Röhre, ein kleines Strahlungsfeld erzeugt, welches sich bis in Höhe des Röntgentisches von der Fläche her vervielfacht. Verfolgt man dieses Strahlenfeld vom Tisch bis zum Boden, ergibt sich nochmal eine Vervielfachung dieses Strahlenfeldes. Es handelt sich hierbei um die Flächenvergrößerung des Primärstrahls.

In diesem Bereich liegt häufig der Fußschalter zum Auslösen des Röntgenbildes. Röntgentische sind immer strahlendurchlässig, ist doch in den meisten Fällen die Kassette direkt unter der Tischplatte befestigt. Die Kassette erhält die volle Strahlendosis, dabei wird das Röntgenbild geschwärzt. Weder die Kassette, noch die Kassettenhalterung, noch darunter haben aber die meisten Tische eine zusätzliche Verbleiung, so dass ein guter Teil der Primärstrahlung, insbesondere bei unzureichender Einblendung, den Fußboden großflächig erreichen kann.

Unsere Hände sind durch einen Personenschutz (Handschuhe) gesichert, unsere Unterschenkel und Füße haben dagegen keinerlei Schutz. Es gibt eine relativ einfache Möglichkeit, eine kurzfristige Abhilfe zum eigenen Schutz zu schaffen.

Der Vorstand von Pro Praxis wird sich diesbezüglich in den nächsten Wochen mit der BGW und auch verschiedenen Herstellern von Röntgenanlagen in Kontakt setzen, um hierzu weitere Untersuchungen, aber auch gleichzeitig Sicherungsmaßnahmen anzuregen.

Falls Sie Fragen zu Ihrer Anlage haben können Sie mich gerne telefonisch oder auch per E-Mail h.fr.willimzik@propraxis.de kontaktieren, damit ich Sie persönlich beraten kann.

Bei etlichen Betreibern einer Röntgenanlage ist es vielleicht - trotz Refrescherkurs - in Vergessenheit geraten:

  • Röntgenstrahlen sind gefährlich, sie sind u. a. krebserzeugend.
  • Mitarbeiter im Röntgenkontrollbereich sind auf einen möglichst kleinen Personenkreis zu beschränken!
  • Mitarbeiter im Röntgenbereich haben generell keine Exposition mit Primärstrahlen.
  • Die Unterweisung und Belehrung der Mitarbeiter hat ein Mal jährlich stattzufinden.
  • korrekte Benutzung des Lichtvisiers bei dem Einblenden des Röntgenfeldes.
  • Körperschutzeinrichtungen im Röntgen sind die Bleischürze und die Bleihandschuhe.
  • Verstärkerfolien dienen der Reduzierung der Strahlendosis. Sie bedürfen einer guten Pflege und eines regelmäßigen Austausches.
  • Strahlendichtes Material ist aus dem Primärstrahlengang zu entfernen.
  • Eine Strahlenschutzverantwortliche ist zu benennen.
  • Der Röntgenkontrollbereich ist ordnungsgemäß zu kennzeichnen.
  • Im Kontrollbereich ist eine Personendosimetrie durchzuführen. Die Plaketten müssen korrekt abgelesen werden und die Protokolle der Prüfstelle sind zu archivieren.
  • Röntgenanlagen müssen vom TÜV regelmäßig überprüft werden.
  • Es besteht eine Dokumentationspflicht.
 

Diese Leitlinien müssen oberstes Gebot bei der Durchführung jeder Röntgenaufnahme sein.

Die Gefährdung des veterinärmedizinischen Personals ist um ein vielfaches höher als der vergleichbaren Personen in der Humanmedizin. Eine sachgemäße Arbeitseinweisung und Leitung der Röntgeneinrichtung ist für alle daher von besonderer Wichtigkeit.

 

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