Tierarzt
StartseiteServiceNewsletter-ArchivDie Katzenbissverletzung – besonders gefährlich!

Die Katzenbissverletzung – besonders gefährlich!

22.01.2020 / Dr. Hans Friedrich Willimzik

 

Die Katzen-Bissverletzung, ist sie perforierend, ist aus arbeitsmedizinischer Sicht ein besonders heikler Unfall, der sich spezifisch in der Kleintierpraxis ereignen kann. Nicht umsonst macht die Berufsgenossenschaft in einem eigenen, sehr gut veranschaulichenden Videoclip hierauf aufmerksam und gibt Anleitungen, wie ein solcher Arbeitsunfall zu verhüten ist. An dieser Stelle sei der Videoclip noch einmal erwähnt und allen zur Beachtung empfohlen.

Während Kratzverletzungen durch Katzen meistens sehr dramatisch aussehen, häufig schmerzhaft sind und teilweise stärker bluten, werden sie – meist richtig – bereits in der Praxis vor Ort behandelt und sind in ihrem weiteren Verlauf auch bezüglich der zu erwartenden Komplikationen aus medizinischer Sicht eher als unproblematisch einzustufen.

 

Ist ein Biss-Unfall passiert, stellt sich die Frage: was nun?

Zum einen sind immer die allgemeinen Punkte zu berücksichtigen:

  • Verletzungen und erste Hilfe sind zu dokumentieren (Verbandbuch)
  • das D-Arztverfahren sollte bekannt und umgesetzt werden
  • der nächste Mitarbeiter und die Praxisleitung sind zu informieren

Warum ist nun gerade der Katzenbiss von einer solch herausragenden Bedeutung?

Katzen sind die häufigsten Patienten in den meisten Kleintierpraxen. Katzen wechseln schnell und unerwartet in ihrem Verhaltensmodus und die handelnden Personen erhalten vom Katzenbesitzern sehr selten entsprechende Vorwarnungen. Vor allen Dingen wird aber auch der Katzenbiss sehr häufig, selbst von erfahrenen Tierärzten und TFA's unterschätzt.

Die Katze hat zugebissen! Zuerst einmal muss, da die Katze ja noch gehalten wird, diese ordnungsgemäß untergebracht werden. Dann muss auch noch ganz schnell "aufgeräumt" werden. Bis man sich dann um seine Wunde kümmern kann, sind häufig schon ein bis drei Minuten vergangen. Wertvolle Zeit, wie der Fachmann weiß! Die Wunde blutet meistens nicht. Der Bisskanal hat sich bereits etwas geschlossen. "Es sieht ja gar nicht so schlimm aus!" Und das ist der Fehler!

Diese falsche Einschätzung führt in der Regel dazu, dass häufig wertvolle Zeit in der Behandlung verschenkt wird. Warum? Katzenbisse sind wie Nadelstichverletzungen, sie führen immer nur zu punktförmigen Einbissen, nie zu Rissverletzungen. Immer ist auf dem Zahn ein Film mit den verschiedensten, hochpathogenen Bakterien. Zieht die Katze nach dem Biss ihren Zahn aus der Wunde, verbleiben Bakterien im Wundkanal, schließt sich dieser innerhalb von zwei bis drei Minuten. Danach ist eine Behandlung von außen nicht mehr möglich. Das bedeutet (sage ich) praktisch: hat die Katze losgelassen, hat man allerhöchstens 30 bis 60 Sekunden Zeit von außen eine Desinfektion der Wunde mit Alkohol – und auch diese nur unvollständig – vorzunehmen. Hat man die fragliche Zeit verstreichen lassen, ist jede Behandlung von außen nach meiner Auffassung obsolet und sogar als Kunstfehler einzustufen. Ein Spülen mit Knopfkanüle, ein Aufschneiden der Wunde, ein "Röntgen der betroffenen Gliedmaße" oder ein "Ruhigstellen" mittels Gips und was sonst noch so alles gemacht wird, schadet dem Patienten und sollte deshalb dringend unterlassen werden.

Hat die Katze zugebissen, ist immer davon auszugehen, dass die Wunde infiziert ist. Im Maul, nicht nur bei der Katze, sind die gefährlichsten Keime anzutreffen die wir bei einer Wundversorgung berücksichtigen müssen. Sind diese Keime in die Wunde eingebracht, brauchen sie ca. sechs bis acht Stunden, um sich an das neue Milieu zu klimatisierten, um sich dann explosionsartig zu vermehren. Deshalb ist die einzig sinnvolle Behandlung beim Katzenbiss die sofortige Gabe eines hochdosierten Antibiotikums. Dies gilt besonders bei Verletzungen im Hand- und Fingerbereich. Können sich die Keime in den ersten Stunden ungehindert vermehren, entsteht unwiderruflich eine schwere Entzündung, Abszedierung, Eiterung, Phlegmone, Lymphangitis und letztlich eine Sepsis.

Erreicht man die Keime mit dem Antibiotikum in ihrer Adaptationsphase, werden diese eliminiert, können sich nicht entwickeln und sind auch durch unsere "einfachen" Antibiotika gut zu behandeln.

In diesem Fall reicht auch eine Behandlung der Bissverletzung mit einem Wirkspiegel über 48 Stunden vollständig aus. Die einzige Ausnahme hiervon stellen nach meiner Auffassung die Bissverletzungen mit Gelenkbeteiligung oder mit einer Verletzung der Sehnenscheiden dar. In einem solchen Falle sollte auf jeden Fall eine Antibiotikagabe über fünf bis sieben Tage erfolgen. Alle weiteren medizinischen Maßnahmen, über die gelegentlich berichtet wird, sind meistens überflüssig, gelegentlich sogar für die betroffene Person schädlich.

Über diesen Sachverhalt sollten alle Mitarbeiter ausführlich belehrt werden und auch dazu angeleitet werden, sich nach einem Biss durch eine Katze nur einer kompetenten und medizinisch fachgerechten Behandlung zu unterziehen. Katzenbisse sind die Verletzungen, bei denen zum einen die ersten Sekunden bezüglich der lokalen Erstversorgung als auch die ersten Stunden bezüglich der systemischen Weiterversorgung ganz entscheidend sind. Werden hier Fehler gemacht, kann es zu dramatischen Komplikationen kommen, deren Beschreibung der Autor sich hier erspart.

Wichtig, nicht nur für den Arbeitgeber ist, dass bei schweren Bissverletzungen, die meistens an den Extremitäten erfolgen, eine Schonung von letzterer für zwölf bis 24 Stunden durchaus anzuraten ist. Eine Krankmeldung über drei bis zu 14 Tagen scheint mir – auch im Hinblick auf die unterschiedliche Gewichtung von Seiten der BGW – aus arbeitsmedizinischer Sicht keineswegs indiziert.

Wer spezifische oder individuelle Informationen wünscht, wendet sich am besten per E-Mail oder telefonisch (siehe unten) an mich direkt.

In diesem Sinne ein weiterhin erfolgreiches und befriedigendes Schaffen, Ihr

Dr. Hans Friedrich Willimzik
Arzt für Arbeitsmedizin, Umweltmedizin, Sportmedizin, praktischer Tierarzt

(E-Mail: willimzik@propraxis.de / Telefon: (01 71)4 73 79 23)

 

Das könnte Sie auch interessieren

 
20.07.2011 / Dr. Hans-Friedrich Willimzik

Ein Arbeitsunfall in der Tierarztpraxis - Was nun?

 
 
26.08.2002 / Dr. Hans-Friedrich Willimzik

Tierarztpraxis - der hautbelastete Arbeitsplatz

Mitglied werden

Sie möchten Mitglied bei Pro Praxis werden? Dann laden Sie sich unseren Mitgliedsantrag herunter.

powered by webEdition CMS